Mit dem Inkraftreten der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und der
nachfolgenden Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie
95/46/EG ist davon auszugehen, das findige Juristen, deren Qualität für eine Auslastung
mit tatsächlichen Fällen nicht ausreicht, das Internet mit einer Abmahnwelle überschwemmen.
Konsequenz
Das Taunus-Register in seiner aktuellen Form ist für eine Transformation in
eine 100%ige DSGVO-Kompatibilität nicht geignet. Auch, wenn wir defitiv den im Artikel 6
angeführten Erlaubnistatbestand "Einwilligung" erfüllen.
Daher wird es in Zukunft kein öffentlich einsehbares Register geben.
Wie geht es weiter ?
In Zukunft könnnen und sollen sich alle eintragen, die zu unseren Treffen eingeladen werden
wollen. Der persönliche und fachliche Austausch von Gleichtgesinnten erfolgt dann wie früher
analog und im Gespräch, wobei wie auch in der Vergangenheit Telefonnummern und Email-Adressen
ausgetauscht werden dürfen.
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Es besteht kein Zusammenhang mit der Ford Motor Company Austria.