AGB's - Die Allgemeinen Benutzungsbedingungen.

Es gibt Neuigkeiten - nichts Gutes....

Die nächste Abmahnwelle?

Mit dem Inkraftreten der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und der nachfolgenden Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ist davon auszugehen, das findige Juristen, deren Qualität für eine Auslastung mit tatsächlichen Fällen nicht ausreicht, das Internet mit einer Abmahnwelle überschwemmen.

Konsequenz

Das Taunus-Register in seiner aktuellen Form ist für eine Transformation in eine 100%ige DSGVO-Kompatibilität nicht geignet. Auch, wenn wir defitiv den im Artikel 6 angeführten Erlaubnistatbestand "Einwilligung" erfüllen. Daher wird es in Zukunft kein öffentlich einsehbares Register geben.

Wie geht es weiter ?

In Zukunft könnnen und sollen sich alle eintragen, die zu unseren Treffen eingeladen werden wollen. Der persönliche und fachliche Austausch von Gleichtgesinnten erfolgt dann wie früher analog und im Gespräch, wobei wie auch in der Vergangenheit Telefonnummern und Email-Adressen ausgetauscht werden dürfen.

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